Team-Management

Team-Management

Hinsichtlich der Zusammensetzung des Top-Managements gibt, es diverse Konstellationen die mit unterschiedlichen Risiken verbunden sind. In den nachfolgenden Ausführungen werden Manager, Gesellschafter und Geschäftsführer synonym verwendet.

Variante: Zwei Gesellschafter (50 % : 50 %)

Bei dieser Gesellschaftsform gibt es zwei gleichberechtigte Gesellschafter (Team-Management). In der Praxis wurde häufig beobachtet, dass sich nach einigen Jahren die Wege der beiden Gesellschafter trennten. Eines der vielen berühmten Beispiele ist das Unternehmen Adidas AG (Adolf “Adi” (1900 – 1978) und Rudolf Dassler (1989 – 1974)).

Risiko:

Menschen sind unterschiedlich, sie reagieren und denken individuell. In den Anfangsjahren einer solchen Partnerschaft, ist es wie bei anderen Partnerschaften auch: Alles ist schön, wenig Diskussionen oder Streitereien, der Partner wird geschätzt usw.

Erst nach einigen Jahren ist zu erkennen, dass der “andere” auch Fehler hat. In der Anfangszeit gibt es meistens auch keine Diskussionen, wenn wichtige Entscheidungen zu treffen sind. Wird jedoch die berühmte “rosarote Brille” abgenommen und steht eine wichtige unternehmerische Entscheidung an, bei welcher beide Gesellschafter gegensätzliche Meinungen vertreten, wird es schwierig.

Es kommt unweigerlich zu der Situation, in der einer der beiden Manager nachgeben muss. Erfahrungsgemäß gibt immer derselbe Manager nach. Irgendwann wird jedoch der nachgebende Gesellschafter auf sein Recht beharren. Dies ist meist der Auslöser für einen heftigen Streit.

Häufen sich solche Situationen, endet dies meistens in einer Trennung der Gesellschafter. Jeder geht eigene Wege, im ungünstigsten Fall werden beide Manager zur eigenen Konkurrenz.

Lösung:

Um solche destruktiven Situationen zu vermeiden wird empfohlen, bereits zu Beginn der Partnerschaft (oder Unternehmensgründung) zu bestimmen, wer in welchen Fragen das ausschlaggebende Wort hat. Möglich wäre eine Aufteilung der Entscheidungsbefugnisse nach den Unternehmensfunktionen (Personal, Marketing, Finanzen, Produktion, Qualitätssicherung usw.).

Variante: Drei Gesellschafter (1/3 : 1/3 : 1/3)

Ein Team, bestehend aus drei Gesellschaftern, ist nicht risikolos. Hierzu gibt es viele Beispiele in der Praxis.

Risiko:

Im Prinzip gilt hier die alte Redewendung: “Drei sind einer zuviel”. Im Unternehmensalltag kann beobachtet werden, wie sich bei wichtigen Unternehmensentscheidungen ein “2:1-Verhältnis” ergibt. Im Laufe der Zeit kommt es zu Aussagen wie beispielsweise “Ihr Beiden haltet eh immer zusammen” oder “Ihr Beiden seid immer gegen mich”, o. Ä. In solchen Situationen ist es nur noch eine Frage der Zeit bis die Gesellschaft auseinanderfällt.

Lösung:

Wie bereits bei der 50 : 50 – Variante könnte hier die Aufteilung von Entscheidungsbereichen vorteilhaft sein. Wichtig ist, dass die Verantwortungsbereiche bereits mit Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags festgelegt werden. Sobald die erste heikle Situation eingetreten ist, ohne vorher die Entscheidungsbereiche definiert zu haben, wird eine nachträgliche Einteilung mit Problemen begleitet sein.

Fazit:

Für den Unternehmensalltag ist wichtig zu wissen, dass eine 50 : 50 – Situation sehr gefährlich ist. Es ist zwingend erforderlich, mit Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags, die Entscheidungsbereiche zu definieren, um spätere Diskussionen von vornherein auszuschließen.

Besser wäre eine Team-Gründung mit ungerader Zahl von Gesellschaftern. Somit geht man dem soeben beschriebenen Problem bei einer geraden Anzahl von Führungskräften aus dem Weg. Trotzdem sollte auch hier bereits zum Unternehmensstart definiert werden, wer welche Entscheidungsbefugnisse inne hat.

Wie ausgeführt sind sowohl Management-Teams mit gerader oder ungerader Zahl von Mitgliedern risikobehaftet. Insofern ist nur die Solo-Gründung zu empfehlen. Bei dem Unternehmen Apple Inc. wurde der Gründer Steve Jobs (1955 – 2011) 1985 durch seine Gesellschafter aus seiner eigenen Firma geworfen.