Gremien
Sowohl für die funktionale, als auch die divisionale Organisation können je nach Aufbau des Unternehmens unterschiedliche Gremien (Aufsichtsrat, Vorstand, Ausschüsse, Kommissionen usw.) berücksichtigt werden. In einem Organigramm würde die entsprechende Institution über die Geschäftsleitung gesetzt werden.
In der ersten Hierarchieebene befindet sich das Gremium (Board). In diesem Beispiel Vorstand bzw. Aufsichtsrat. Die zweite Hierarchieebene wird durch die Geschäftsleitung (CEO; Chief Executive Officer) gebildet. Nach der CEO-Ebene kommen die Bereichs- oder Abteilungsleiter, je nach Größe des Unternehmens.
Wichtig bei einer solchen Konstellation ist die Bestellung des Hauptgeschäftsführers (CEO). Im Board werden die Beschlüsse gefasst und durch den CEO umgesetzt. Es darf nicht so sein, dass einzelne Mitglieder des Boards den unterstellten Mitarbeitern Weisungen erteilen. Ausschließlich der CEO sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse des Boards.
Der CEO hat insofern eine Doppelfunktion: Zum einen muss er die Beschlüsse des Boards im Unternehmen umsetzen (quasi top down). Zum anderen muss er Verbesserungsvorschläge, Widerstände u. ä. die aus den unteren Ebenen kommen, dem Board berichten (bottom up). In gewisser Weise ist der CEO dem Board gegenüber rechenschaftspflichtig.
Ein Gremium würde sich in der Praxis auch für ein Unternehmen anbieten, welches mehrere Geschäftsführer hat. Ein Unternehmen mit einem Management-Team, bestehend aus zwei oder drei Geschäftsführern könnte ein Gremium (z. B. Gesellschafterversammlung) bilden, in welchem Beschlüsse gefasst und Entscheidungen getroffen werden. Ein Mitglied aus dem Gremium wird zum CEO ernannt, das sodann für die Umsetzung der Beschlüsse und Entscheidungen sorgt.
Dadurch wird vermieden, dass Mitarbeiter von verschiedenen Geschäftsführern gleichzeitig und teilweise widersprüchliche Anweisungen erhalten.